Umzug

Umzug mit Kleintieren wie Kaninchen, Hamster oder Meerschweinchen

Allgemeine Infos zum Umzug mit Kleintieren

Wenn die Familie mit Kind und Kegel in ein neues Zuhause umzieht, sind das in der Regel turbulente Wochen: Umzugskartons werden gepackt, Möbel transportfertig gemacht, ein LKW oder Kleintransporter gemietet oder ein Umzugsunternehmen gebucht usw.
Auch für den Nachwuchs ist diese Zeit besonders aufregend. Noch aufwendiger wird das Ganze, wenn kleine pelzige Lieblinge mit umziehen. Damit hier für Mensch und Tier möglichst wenig Stress entsteht und alles rund läuft, nachfolgend ein paar wertvolle Tipps zum Umzug wie Hamster, Meerschweinchen oder Kaninchen.

Grundsätzlich kann ein Vermieter im übrigen die Haltung von den hier beschriebenen Kleintieren laut Gesetz nicht verbieten, also dürfen die niedlichen tierischen Freunde der Kinder auf den Fall mit in die neue Bleibe umziehen. Besser ist natürlich, man klärt die geplante Haltung von vorneherein ab.

Meerschwein bereitet sich auf Umzug vor

Meerschwein bereitet sich auf Umzug vor

Umzug mit “Klopfer”, “Flecki” oder “Hoppel”

Bei Kaninchen stellt sich die Frage, ob diese nur drinnen oder draußen oder auch abwechselnd in der Wohnung und im Freien gehalten werden sollen. Für ein entsprechendes Außengehege muss dann natürlich auch der Platz und die Möglichkeit gegeben sein, einen Kaninchenstall aufzustellen. Handelt es sich um ein Mietobjekt, ist dazu dann auf jeden Fall auch die Zustimmung des Vermieters notwendig.
Kaninchen, die ohnehin schon im Freien gehalten werden und auch im neuen Zuhause wieder draußen untergebracht werden, bekommen vom eigentlich Umzug ohnehin nicht allzu viel mit. Sie müssten lediglich unter Umständen kurz in eine Zwischenunterkunft gebracht werden, bis das Außengehege am neuen Ort aufgebaut ist.

Anders sieht die Sache bei Indoor-Kaninchen aus: Diese erleben die Veränderung der Wohnung, die Umzugskartons und vieles mehr hautnah mit, was zu Stress bei den Tieren führen kann. Einige reagieren dann z. B. durch Klopfen oder vermehrtes Nagen. Tipp: Erstmal ein Zimmer leer räumen und die bzw. das Kaninchen dann dort unterbringen. Dort hat das Tier dann auch noch etwas Auslauf und muss nicht übermäßig lange zwangsweise im Gehege verbleiben. So beugt man unnötig hohen Streßpegeln bei den Tieren gut vor. Etwaige Sicherung an Steckdosen und dergleichen sollen wirklich erst dann entfernt werden, wenn die Kaninchen nur noch im Gehege gehalten werden und keinen Auslauf mehr erhalten.

In die neue Wohnung sollen sie erst dann gebracht werden, wenn dort alle lauten Arbeiten wie etwa Bohren erledigt sind und ihnen ein ruhiger und endgültiger Platz eingerichtet werden kann. Kaninchen benötigen eine gewisse Zeit, um sich einzugewöhnen und gerade bei etwas älteren Tiere kann die Eingewöhnungsphase ein bisschen länger sein.

Der eigentliche Umzug sollte in einer geeigneten Tiertransportbox vonstatten gehen, die optimalerweise im Fußraum hinter dem Beifahresitz eines PKW verstaut wird. Besonders ängstliche oder aufgeregte Tiere lassen sich zudem durch die Gabe von Hopfen oder Melisse auf natürliche Art wieder beruhigen.

Mit Hamster oder Meerschweinchen ins neue Zuhause

Ganz ähnlich verhält es sich auch beim Umzug mit einem Hamster oder Meerschweinchen: Auch diese sind in der Transportbox am besten aufgehoben; mit einer Handvoll des gewohnten Streus als Unterlage, einem Stück Apfel oder Möhre und einem über die Box gedeckten Tuch fühlten sie sich zudem gleich viel wohler. Ähnlich wie ein Kaninchen kann man ihnen mit den eingangs beschriebenen Maßnahmen den Auszug aus der alten Wohnung sowie den Einzug ins neue Zuhause mit wenig Stress ermöglichen. Hamster benötigen im übrigen in der neuen Bleibe eine Eingewöhnungszeit von etwa einer Woche (auch das neue Auslaufrevier will ja erkundet werden).

Falls zum Beispiel zwei Meerschweinchen umgezogen werden sollen, sind diese am besten in einem Pet Caddy (also einer Transportbox) mit zwei getrennten Sektionen untergebracht.
Meerschweinchen haben haben es auch gerne, wenn in den ersten Tagen im neuen Zuhause erstmal das Streu im Käfig nicht gewechselt wird und man auch Futter bewusst mit nur langsamen Bewegungen in den Käfig gibt.

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Die erste gemeinsame Wohnung – so kommt auch die Post von beiden gut an

Endlich hat es geklappt, das junge Glück hat eine gemeinsame bezahlbare Wohnung gefunden und bereitet sich auf den Umzug vor.
Die beiden Single-Wohnungen sind gekündigt, etwaige überzählige Einrichtungsgegenstände oder Krimskrams entsorgt, verschenkt oder verkauft. Nun muss noch der Transport aller Umzugsgüter aus den beiden ehemals getrennten Wohnung organisiert werden, auch die Helfer für den großen Tag des Umzugs stehen schon bereit.
Aber halt, war da nicht noch was? Natürlich, auch die Post des Pärchens muss ja mit umziehen!

Im Umzugsstress sollte Er oder Sie auch an die Post denken

Optimalerweise stellt man etwa 2 Wochen vor dem Umzugstermin jeweils einen privaten Nachsendeauftrag; aber auch einige Tage vorher kann man noch beim zuständigen Postdienstleister die Weiterleitung seiner Post beantragen.
Dabei muss in diesem Fall jeder der beiden Verliebten einen separaten Nachsendeauftrag stellen, weil die Post ja von zwei unterschiedlichen Ausgangsadressen an das neue gemeinsame Liebesnest nachgesendet werden soll.
Der Nachsendeauftrag wird zunächst einmal für 6 Monate gestellt; bei Bedarf kann er kurz vor Ablauf einmalig um weitere 6 Monate beim Postdienstleister verlängert werden.

Pärchen in der neuen Wohnung

Pärchen in der neuen Wohnung

Potentielle Absender auch selbst benachrichtigen

Zusätzlich zum Nachsendeauftrag beim Umzug in eine gemeinsame Wohnung sollten beide unbedingt alle denkbaren potentiellen Absender auch aktiv über ihre neue Adresse informieren. An Versicherungen, Krankenkassen, Behörden, Arbeitgeber, Familie, Freunde, Verwandte und Bekannte muss hier ebenso gedacht werden wie an Energieversorger, Banken, Internet- oder Telekommunikationsdienstleister.

Was viele nicht wissen: Es gibt durchaus Post, welche trotz funktionierendem Nachsendeauftrag nicht weitergeleitet wird!
Dazu gehören unter anderem Briefe mit einer sogenannten Vorausverfügung seitens des Absenders. Dies betrifft oft gerade wichtige Postsendungen von der Bank, dem Finanzamt oder weiteren Behörden. Diese Institutionen versehen ihre Ausgangspost gerne mit einem Zusatz wie „Nicht nachsenden“, „Wenn verzogen, mit neuer Adresse zurück“ oder Ähnlichem.
Beim Vermerk „Nicht nachsenden“ wird die Sendung nicht nachgesandt, sondern an den Absender zurückgeschickt.
Lautet der Vermerk hingegen „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück„, wird die Sendung im Falle eines Nachsendeauftrags wegen Umzugs an den Absender zurückgesandt; hat der Empfänger in die Weitergabe der neuen Anschrift eingewilligt bzw. dem nicht widersprochen, wird diese auf der Sendung vermerkt.

Auch Streifbandsendungen werden in der Regel nicht nachgesendet. Falls man also ein Magazin oder eine Zeitschrift im Abo bezieht, sollte man auf jeden Fall den zuständigen Vertrieb bzw. Abonnementdienst von der neuen Adresse in Kenntnis setzen.

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Arbeiten, wo andere (Winter-)Urlaub machen

Als Saisonarbeiter nach Österreich oder in die Schweiz! Aber was ist mit der Post?

Wanderarbeiter

Wanderarbeiter

… für viele Junge und Junggebliebene gibt es nichts Besseres. Sei es als Zwischenlösung vor dem eigentlichen Berufsstart beziehungsweise dem Studienanfang oder als Lebenskonzept – zigtausende Deutsche zieht es gerade für den Winter wieder in die Alpen, wo sie als Koch, Kellner, Servicekraft, Rezeptionist, Zimmermädchen, Barkeeper oder dergleichen jobben. Besonders beliebt sind dabei Saisonjobs in den Nobelskiorten wie St. Moritz, Gstaad, Zermatt oder in einer Partyhochburg wie Ischgl – natürlich nicht zuletzt wegen des dort zu erwartenden höheren Trinkgeldes.

Die Gastronomie und Hotellerie in der Schweiz ebenso wie in Österreich könnte den Touristenansturm ohne die vielen Saisonkräfte gar nicht bewältigen.
Um den Papierkram wie Arbeitsgenehmigungen, Versicherungen etc. kümmert sich in der Regel der jeweilige Arbeitgeber vor Ort. Dies ist vor allem für das saisonale Arbeiten in der Schweiz sehr wichtig, da sie nicht zur EU gehört und hier die Auflagen für ausländische Arbeitnehmer genau zu befolgen sind.

Rechtzeitig an die Weiterleitung der Post denken

Der Arbeitsbeginn steht fest, die Koffer, sind (fast) schon gepackt: Spätestens jetzt sollte man beim Postdienstleister einen privaten Nachsendeauftrag stellen, um seine Post auch beim Saisonjob im Ausland zu erhalten.
Als Nachsendegrund wählt man “vorübergehende Abwesenheit”; abgesehen vom benötigten Startdatum wird auch das gewünschte Datum der Beendigung der Nachsendung eingetragen. Schließlich soll die Post ja wieder an die gewohnte Adresse zugestellt werden, sobald der Aufenthalt im Ausland und der Job dort beendet sind.

Beantragt werden kann ein Nachsendeauftrag wegen vorübergehender Abwesenheit für die Dauer von maximal 6 Monaten. Falls man nicht genau weiß, wie lange man im Ausland bleibt, beantragt man innerhalb dieser Zeitspanne lieber etwas länger. Durch einen Anruf beim Postdienstleister ist im Falle einer früheren Rückkehr der Nachsendeauftrag ganz einfach zu stoppen und die Wiederzustellung erfolgt schon nach wenigen Tagen.

Aber auch der umgekehrte Fall ist kein Beinbruch: Bleibt man wider Erwarten noch länger in der Alpenrepublik oder bei den Eidgenossen, kann man den Auftrag – sofern die maximale Laufzeit von 6 Monaten bei der Beauftragung nicht ausgeschöpft wurde – bis 3 Tage vor der eigentlich beantragten Beendigung auf eine Gesamtlaufzeit von 6 Monaten (gerechnet ab dem Startdatum) ohne Mehrkosten verlängern. Dazu genügt wiederum ein Anruf beim zuständigen Postdienstleister.

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Nebenkostenfalle bei der Wohnungssuche vermeiden

Wer derzeit eine Wohnung sucht, der sollte dabei verstärkt auf die Höhe der sogenannten zweiten Miete, also der Nebenkosten achten. Denn diese können selbst bei Wohnungen vergleichbarer Größe und Ausstattung doch sehr unterschiedlich ausfallen – zum Beispiel je nachdem, ob und wie das Objekt gedämmt ist, welches Heizsystem verwendet wird und dergleichen mehr.

Neben- und Betriebskosten – ein Überblick

Den Löwenanteil der Nebenkosten nehmen heutzutage die Aufwendungen zur Beheizung der Wohnräume und zur Warmwasserversorgung ein.
Neben diesen warmen Kosten zählt jedoch auch noch ein ganzes Bündel an kalten Betriebskosten zur Gesamtheit der Nebenkosten:

  • Gebühren für Zu- und Abwasser
  • die Müllentsorgung oder die Straßenreinigung
  • die Aufwendungen für die allgemeine Pflege des gesamten Mietobjekts (Gebäudeservice, Hausmeister, Putz- oder Winterdienste, Gartenpflege)

Auch Kosten für den Betrieb und die Wartung von Liftanlagen, die Beleuchtung der Allgemeinflächen oder eventuell vorhandene TV-Empfangsanlagen werden letzten Endes auf die Mieter umgelegt. Dazu kommen Beteiligungen an der Wohngebäudeversicherung, der Gebäudehaftpflicht und der Grundsteuer.

Nebenkosten

Nebenkosten

Tipp: Achten Sie darauf, dass sich in ihrer Wohnung ein Kaltwasserzähler befindet; ist dies nicht der Fall, wird der Verbrauch anteilig nach einem bestimmten Verteilerschlüseel erhoben, der vor allem Singles benachteiligt. Ist jedoch ein Zähler vorhanden, muss der Vermieter nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen.

Besonderes Augenmerk auf die Energiekosten legen!

Vor dem Hintergrund der steigenden Rohstoff- und Energiepreise schlagen vor allem die Kosten für die Heizung und Warmwasseraufbereitung zu Buche. Diese sind in nur wenigen Jahren signifikant gestiegen. Trotz vielfacher Maßnahmen zur Wärmedämmung oder zur Einsparung von Heizenergie tun darüber hinaus überproportional lange und kalte Winter ihr Übriges.

Bei der Wohnungssuche sollte also verstärkt auch darauf geachtet werden, wie beispielsweise die Fenster gedämmt sind. Falls diese älter als 20 Jahre sind, nutzt oft auch die beste Dämmung nichts – hier kann es trotzdem gehörig durchziehen.
Generell sollte die Beheizung der Wohnung genau temperiert werden können und möglichst auch eine Nachtabsenkung vorgesehen sein. Alte Thermostatknöpfe, kaputte Ventile oder Nachtspeicherheizungen sind hier absolute No-Gos. Hände weg auch von älteren Fußbodenheizungen – oft sind diese schwer zu regulieren und neigen zur Überheizung der Wohnung.

Tipp 1: Makler oder Vermieter können viel erzählen – erst der Blick auf die letzte Heizkostenabrechnung (und den Bescheid über eine eventuell fällige Nachzahlung) des Vormieters gibt Auskunft über die tatsächliche Höhe der anfallenden Kosten. Bestehen Sie von daher immer darauf, die entsprechenden Unterlagen einsehen zu können.

Tipp 2: Lassen Sie sich den Gebäudeenergieausweis des Miethauses zeigen: Dieser ist unterteilt in einen Bedarfs- und einen Verbrauchsausweis und funktioniert ähnlich wie die Energieeffizienz-Klassifizierung an Elektrogeräten – ist alles im grünen Bereich, können Sie bedenkenlos zugreifen. Leuchtet es auf der Schätzskala jedoch gelblich oder sogar rötlich, ist höchste Vorsicht geboten.

Ist endlich eine passende Wohnung gefunden und steht der Umzug dann an, sollte man auf jeden Fall auch rechtzeitig an die Einrichtung eines Nachsendeauftrages für die Post denken. Am besten ein bis zwei Wochen vorher, denn die Postdienstleister benötigen etwas 3 bis 5 Werktage zur Einrichtung der Postweiterleitung.

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Studentenumzug – Was ist mit der Post?

Zum Studieren oder fürs studentische Praktikum in eine andere Stadt – so klappt’s auch mit der Post

Alle Jahre wieder und das vor allem zum Start des Wintersemesters brechen Zigtausende Studienanfänger auf, um in einer anderen Stadt ihr Studium aufzunehmen.
Sei es als absolute Neueinstiger nach dem Abitur oder auch während des Studiums – zum Beispiel weil ein Studienplatzwechsel ansteht, das Studienfach gewechselt wird oder dergleichen mehr.

Dabei ziehen die meisten Studenten mit relativ „leichtem Gepäck“ um und managen in der Mehrzahl ihren Umzug selbst, mieten also einen Transporter und erledigen das Ganze zum Beispiel an einem Wochenende mit der Hilfe von Freunden oder auch Eltern.

Student - Umzug

Student – Umzug

Dauerhafter Umzug oder nur fürs Praktikum oder ein Semester weg? Jetzt den richtigen Nachsendeauftrag stellen

Damit auch die Post bei einem Umzug als Student problemlos mit umzieht, sollte man trotz des ganzen Unistresses rechtzeitig daran denken, einen Nachsendeauftrag zu stellen. Optimalerweise schon etwa ein bis zwei Wochen vor dem Umzug, denn die Deutsche Post benötigt ungefähr drei bis fünf Werktage, bis die Weiterleitung dann eingerichtet ist und starten kann.

Man stellt entweder in einer Filiale des Postdienstleister oder noch bequemer online einen privaten Nachsendeauftrag mit dem Nachsendegrund „Umzug“. Der gilt dann erstmal für sechs Monate und kann einmalig für kleines Geld um weitere sechs Monate verlängert werden.

Wer als Student zum Beispiel für ein mehrmonatiges Praktikum oder von vorneherein nur für ein Semester den Wohnort vorübergehend wechselt und dann aber an seine alte Wohnadresse zurückkehrt, richtet einen Nachsendeauftrag mit dem Nachsendegrund “vorübergehende Abwesenheit” ein.
Auf diese Weise wird die Post nach Ablauf der angegebenen Zeitspanne automatisch wieder an die “Heimatadresse” zugestellt. Hier im Zweifelsfall lieber einen längeren Zeitraum für die Abwesenheit angeben; falls man doch früher wieder seine Post an die bisherige Adresse erhalten möchte, kann man mit einem Anruf beim Postdienstleister unter Angabe der Auftragsnummer seinen Auftrag vorzeitig beenden lassen.

Und nein – es gibt leider für einen Nachsendeauftrag leider keine Studentenermäßigung.

Tipp zum Ausfüllen – was Studenten besonders beachten sollten

Viele Studenten ergattern erst einmal eine Wohnung zur Untermiete, auf Zeit oder auch ein Zimmer im Studentenheim. Damit hier die Weiterleitung der Post funktioniert, sollte man den Nachsendeauftrag immer mit einem ergänzenden Adresszusatz bei der neue Adresse versehen, also zum Beispiel: “Petra Wagner, c/o Anger” oder “Heiko Baumann c/o Studentenwohnheim Schlachtensee, Zimmer 212”.
Das erleichtert dem Postboten die Arbeit und Ihre Post kommt sicher bei Ihnen an.

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Oma zieht ins Seniorenstift – aber was ist mit der Post?

Wir alle werden immer älter, und auch wenn unsere Senioren heute teils noch sehr rüstig sind, so kommt doch bei vielen irgendwann der Zeitpunkt, an dem der Umzug in ein Seniorenheim ansteht.

Rechtzeitig einen Nachsendeauftrag für den Senioren stellen

Neben vielen anderen Dingen, die im Fall eines solchem Umzugs geklärt und erledigt werden müssen, sollte auch die Weiterleitung der Post in Angriff genommen werden. Optimalerweise stellt man hierzu schon etwa zwei Wochen vor dem Umzug einen Nachsendeauftrag, zumal die Deutsche Post 3 bis 5 Werktage zur Bearbeitung des Antrags benötigt.

Betreuungsfall für Post - Umzug ins Seniorenheim

Betreuungsfall für Post – Umzug ins Seniorenheim


Damit Omas Post auch gut ankommt und um dem Zusteller die Arbeit zu erleichtern, trägt man bei der Antragstellung am besten noch einen Adresszusatz ein, also zum Beispiel “℅ Seniorenstift Sonnenschein”.

Nachsendeauftrag bei Betreuung

Anders gelagert ist der Fall, wenn die Person, die umzieht, einen (gesetzlich bestellten) Betreuer hat. Berufsbetreuer werden dann die Post in ihr Büro umleiten.
Privat bestellte Betreuungspersonen wie etwa Söhne oder Töchter des betroffenen Seniors können die Post an ihre eigene Adresse weiterleiten lassen. Dazu stellen sie unter Vorlage der entsprechenden Vollmacht oder Bestellungsurkunde in Zusammenhang mit ihrem Personalausweis einen Nachsendeauftrag mit dem Nachsendegrund “Betreuungsfall”, um die Post zunächst für 6 Monate zu erhalten. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist vor Ablauf der Nachsendezeit für kleines Geld bei der Deutschen Post möglich.
Auch hier empfiehlt sich bei der Antragsstellung noch ein erklärender Adresszusatz wie etwa “c/o Familie Müller” oder ähnliches.

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Trennung vom Partner, Auszug – wie schütze ich meine Post?

Wenn zwei Menschen nach einer langjährigen Beziehung getrennte Wege gehen, bedeutet das in vielen Fällen nicht nur Herzschmerz und (finanzielle) Sorgen, sondern geht auch oft mit Streit und Ärger einher. Gerne wischt man dann schon mal dem anderen noch eines aus, und da ist auch die Post ein beliebter Angriffspunkt. Postgeheimnis hin oder her, im Eifer des Gefechts schert man sich da wenig drum.

 

Trenung vom Partner?

Trenung vom Partner?

Bei der Trennung die eigene Post richtig managen

Bei einer Trennung ergeben sich im allgemeinen drei mögliche Szenarien:

  • Beide ziehen aus
  • Ihr ehemaliger Partner zieht aus
  • oder Sie ziehen aus.

Erste Variante: Das Paar trennt sich und beide ziehen aus der ehemals gemeinsamen Wohnung aus. Das ist zumindest im Hinblick auf die Post noch die einfachste Lösung. Beide stellen einen Nachsendeauftrag und lassen jeweils die eigene Post an die neue Adresse nachsenden.

Ihr(e) Ex zieht aus? Dann müssen Sie sich um Ihre Post nicht weiter kümmern, kann sie doch wie gehabt an die gewohnte Adresse zugestellt werden.

 Sie packen Ihre Koffer und ziehen aus? Dann sollten Sie unbedingt rechtzeitig, also spätestens 3 bis 5 Werktage vor dem Auszug, einen Nachsendeauftrag stellen, damit keine Postsendungen mehr in dem Briefkasten ankommen, zu dem Sie dann keinen Zugang mehr haben und um etwaigem Schindluder vorzubeugen. Denken Sie dabei nicht nur an die Deutsche Post, sondern auch an regionale Postdienstleister. Gerade Schreiben und Rechnungen von Energieversorgern, örtlich ansässigen Firmen etc. werden oft so verschickt.

Bedenken Sie auch, dass das Bestätigungschreiben der deutschen Post vor Beginn des Nachsendeauftrags noch an die alte Adresse geschickt wird – und Ihre neue Anschrift sowie die Auftragsnummer enthält.

 

Noch zwei wichtige Tipps für die Postweiterleitung nach Trennung

Tipp 1: Eine Schwachstelle in der Postweiterleitung ergibt sich für Verheiratete, zumal wenn sie einen gemeinsamen Familiennamen führen. Briefsendungen, die an die “Eheleute XY” oder an “Herr und Frau Schmidt” adressiert sind, werden auch von einem bestehenden Nachsendeauftrags an den ausgezogenen Partner nicht erfasst (selbst wenn er als zusätzliche Person “Eheleute XY” eintragen würde, ist dies so nicht zulässig und wird nicht beachtet). In der Regel wird diese Art Post nach wie vor an die alte Adresse zugestellt. Wenn auch der andere Partner verzogen ist, geht der Brief üblicherweise an den Absender zurück.

Tipp 2: Informieren Sie so viele potentielle Absender Ihrer privaten wie auch geschäftlichen und vor allem behördlichen Post wie möglich selbst über Ihren Auszug und übermitteln Sie die neue Adresse. Dies gilt besonders für Verheiratete, ist aber generell immer von Vorteil.

Gerade Post von Behörden, Gerichten, Banken und dergleichen wird im übrigen auch trotz eines bestehenden Nachsendeauftrages aufgrund einer Vermerks des Absenders auf dem Briefumschlags (“wenn verzogen, mit neuer Anschrift zurück” bzw. “Wenn verzogen, an Absender zurück”) nicht weitergeleitet, sondern mit einem entsprechenden Vermerk zurückgeschickt.

 

Nanu – Es kommt keine Post mehr für Sie?

Und was ist, wenn auf einmal keine Post mehr kommt?! Wenn Sie Ihren ehemaligen Partner im Verdacht haben, damit etwas zu tun zu haben – etwa, indem er unbefugterweise für Sie einen Nachsendeauftrag gestellt hat beziehungsweise Sie als weitere Person in seinem eigenen Auftrag eingesetzt hat – hilft nur noch ein Anruf beim Nachsendezentrum der deutschen Post unter 0228-4333 111.
Auch wenn Sie die Auftragsnummer nicht vorlegen können, wird man Ihnen doch spätestens nach entsprechender Authentifizierung zumindest Auskunft darüber geben, ob ein dahingehender Auftrag vorliegt und diesen ggf. stoppen oder Ihren Namen entfernen.

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Umzug mit Fiffi, Mietzi & Co.

So geht’s am besten mit wenig Stress für Tier und Mensch

Endlich eine neue Wohnung! Die Freude ist groß, doch wer wie Millionen von Deutschen ein Haustier hat, sollte spätestens beim Umzug daran denken, seinem Tier den Wechsel in die neue Bleibe möglichst stressfrei zu ermöglichen. Und das ist gar nicht so schwer, wenn man nur einige Grundregeln beherzigt und sich rechtzeitig an die Planung macht.

Umziehen mit Hund und Katze?

Umziehen mit Hund und Katze?


Hund und Katze sind nach wie vor die beliebtesten Haustiere der Deutschen, zeigen aber gerade hinsichtlich ihres Territorialverhaltens signifikante Unterschiede: Während die Katze eher ortsgebunden orientiert ist, folgt der Hund mehr oder weniger einfach seinem Herrchen oder Frauchen. Sprich, der Umzug mit Hund ist tendenziell ohnehin viel einfacher. Hier sollte man dennoch darauf achten, dass im Umzugschaos nicht die elementaren Dinge wie füttern, Gassi gehen etc. auf der Strecke bleiben. Ansonsten sind die meisten Hunde im wahrsten Sinne des Wortes Gewohnheitstiere. Wenn man also den Fressnapf, die altgediente Hundedecke, das Schlafkörbchen, das Spielzeug, die Leine etc. in der neuen Wohnung platziert, fühlt sich der Hund dort in den meisten Fällen gleich auf Anhieb wohl.
Für den Tag des Umzugs und den eigentlichen Transport sollte man nach Möglichkeit auf eine Transportbox verzichten und den Hund lieber im Auto oder im Transporter bei sich haben. Er spürt ohnehin, dass etwas vor sich geht und ist aufgeregt, die Verbannung in die Box würde ihn noch mehr und unnötig erregen. Wenn der Transfer in einer Transportbox nicht zu vermeiden ist, dann muss darauf geachtet werden, dass die Zeit darin so knapp wie möglich bemessen ist.

Für Katzen ist ein Umzug das Worst-case-Szenario, sind sie doch ortsgebundene Tiere. Daher Mietzi am besten am Tag des Umzugs in einen vertrauten Raum sperren und ihr soweit wie möglich vorgaukeln, dass gar nichts im Gange ist. Am besten nebst Kratzbaum und gewohntem Futter sowie Katzenklo auch schon mal die Transportkiste in dem ausgewählten Raum deponieren. Die Katze zum Zeitpunkt des eigentlichen Umzugs erst im letzten Moment in die Transportbox setzen und sie zügig in die neue Bleibe transportieren. Gewohnte Kissen, Decken sowie Leckerlis und Spielzeug helfen über den ersten Schock hinweg. Zu beruhigenden Medikamenten sollte man nur im Notfall greifen!

Bildquelle: Fotolia.de

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Nachsendeantrag

Bei einem Umzug gilt es vieles zu beachten und zu erledigen, unter anderem sollte auch die Post mit umgezogen werden. Das geht am einfachsten mit einem Nachsendeantrag, den man auch schnell, sicher und bequem online stellen kann. So hat man im Umzugsstress eine Lauferei weniger.

Am besten richtet man einen Nachsendeantrag schon ein bis zwei Wochen, spätesten aber ein paar Tage vor dem gewünschten Startdatum ein. Dies gilt im übrigen auch für gewerbliche Umzüge; in diesem Fall muss ein Nachsendeantrag für Geschäftskunden gestellt werden. Was viele nicht wissen: Zu diesen zählen auch Vereine, Kanzleien, Praxen, Freiberufler und dergleichen mehr.

Abgesehen vom Nachsendegrund “Umzug” bietet sich die Einrichtung eines Nachsendeantrags auch immer dann an, wenn eine vorübergehende Abwesenheit überbrückt werden soll, sei es aufgrund eines Urlaubs, eines beruflichen Aufenthalts im Ausland oder wegen eines längeren Klinikaufenthaltes, um nur einige Gründe zu nennen.

Darüberhinaus gibt es auch noch zwei ernstere Gründe, die es gebieten, einen Nachsendeantrag einzurichten, nämlich den Betreuungsfall und den Sterbefall.

Gewerbliche Nachsendeanträge können im übrigen ebenfalls mit dem Nachsendegrund “vorübergehende Abwesenheit” beauftragt werden. Zudem gibt es hier noch die Option, einen Nachsendeantrag aufgrund einer Firmeninsolvenz zu stellen, sodass die Post beispielsweise dem Liquidator weitergeleitet wird.

Ein Nachsendeantrag läuft in der Regel sechs Monate und kann einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden. Die Ausnahme stellt ein Nachsendeantrag mit dem Nachsendegrund “Vorübergehende Abwesenheit” dar, bei dem das Endedatum genau benannt werden muss und der maximal sechs Monate laufen kann, bevor die Post dann wieder an die ursprüngliche Adresse gesendet wird.

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Umzug Checkliste

Sie wollen Umziehen und anfangen zu planen? Kein Problem hier haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte in unserer Umzugs Checkliste zusammengefasst die Sie nicht vergessen sollten bevor Sie umziehen.

Etwa ein Vierteljahr vorher

  • Ggf. Mietvertrag kündigen
  • Genauen Umzugstermin festlegen
  • Für Arbeitnehmer: Urlaub zum Umzug beantragen
  • Möbel: Was soll mit, was kann raus
  • In Keller, Dachboden oder Garage ausmisten und alles, was nicht mit umziehen soll, entsorgen
  • Versorger (Strom, Gas, Heizung, Wasser), Telefon/Internet, Kabelanschluss ggf. kündigen bzw. über neue Anschrift informieren

Vier Wochen vorher

  • Angebote von Umzugsunternehmen unterbreiten lassen bzw. Umzugshelfer und -transporter zum Selbstfahren organisieren
  • Die neue Adresse dem Freundes- und Bekanntenkreis mitteilen
  • Auch die Hausbank, Versandhäuser, Versicherungen u. ä. über die geänderte Anschrift informieren
  • Hausrats- und Haftpflichtversicherung prüfen und bei Bedarf an die neue Wohnungssituation anpassen (lassen)

14 Tage vorher

  • Eventuell notwendige Änderungen an der neuen Wohnung vornehmen
  • Handwerkertermine bestätigen lassen
  • Bei Mietwohnung: Heizkostenabrechnung und Termin für die Wohnungsübergabe mit dem alten Vermieter abklären
  • Bei Bedarf die Einrichtung einer Halteverbotszone für den Umzugstransporter beantragen (über die Spedition oder bei der zuständigen Gemeinde)
  • Umzugskisten und Verpackungsmaterial sowie Transporthilfen wie Sackkarren und Rollbretter organisieren
  • Nachsendeauftrag stellen

Einige Tage vorher

  • Falls nicht schon geschehen, †Umzugskartons packen (alles bis auf das, was auch die letzten Tage in der alten Bleibe noch benötigt wird)
  • Lebensmittel verbrauchen, Kühlschrank abtauen
  • †Bei Mietwohnung: Die neue Wohnung zusammen mit dem Vermieter überprüfen und ihren Zustand schriftlich festhalten sowie Zählerstände ablesen und ebenfalls schriftlich fixieren
  • Zusagen von Umzugshelfern, Spedition oder Handwerkern etc. nochmals bestätigen lassen
  • Eine Kiste für den Umzugstag packen; da hinein gehören zum Beispiel Werkzeug, Erste-Hilfe-Kasten, Medikamente, Kleidung, Waschzeug u. ä., was auch in den ersten Tagen nach dem Umzug griffbereit sein muss.

1 Tag vorher

  • Letzte Umzugskartons packen (z. B. übrige Lebensmittel oder Putzsachen)
  • Zimmerpflanzen nochmals gießen und für den Transport verpacken
  • Umzugstransporter abholen und unter Umständen schon die ersten Möbel einladen
  • Für die Umzugshelfer Essen und Trinken besorgen

Am Umzugstag

  • Nachsehen, ob Sie nichts in der alten Wohnung vergessen haben
  • Bei Mietwohnung: Alte Wohnung putzen und mit Übergabeprotokoll an Vermieter übergeben

Nach dem Umzug

  • Sobald als möglich Behörden informieren (z. B. Finanzamt, Sozialamt, Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassungsstelle, ggf. Agentur für Arbeit und ähnliche Stellen)
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