Arbeiten, wo andere (Winter-)Urlaub machen

Als Saisonarbeiter nach Österreich oder in die Schweiz! Aber was ist mit der Post?

Wanderarbeiter

Wanderarbeiter

… für viele Junge und Junggebliebene gibt es nichts Besseres. Sei es als Zwischenlösung vor dem eigentlichen Berufsstart beziehungsweise dem Studienanfang oder als Lebenskonzept – zigtausende Deutsche zieht es gerade für den Winter wieder in die Alpen, wo sie als Koch, Kellner, Servicekraft, Rezeptionist, Zimmermädchen, Barkeeper oder dergleichen jobben. Besonders beliebt sind dabei Saisonjobs in den Nobelskiorten wie St. Moritz, Gstaad, Zermatt oder in einer Partyhochburg wie Ischgl – natürlich nicht zuletzt wegen des dort zu erwartenden höheren Trinkgeldes.

Die Gastronomie und Hotellerie in der Schweiz ebenso wie in Österreich könnte den Touristenansturm ohne die vielen Saisonkräfte gar nicht bewältigen.
Um den Papierkram wie Arbeitsgenehmigungen, Versicherungen etc. kümmert sich in der Regel der jeweilige Arbeitgeber vor Ort. Dies ist vor allem für das saisonale Arbeiten in der Schweiz sehr wichtig, da sie nicht zur EU gehört und hier die Auflagen für ausländische Arbeitnehmer genau zu befolgen sind.

Rechtzeitig an die Weiterleitung der Post denken

Der Arbeitsbeginn steht fest, die Koffer, sind (fast) schon gepackt: Spätestens jetzt sollte man beim Postdienstleister einen privaten Nachsendeauftrag stellen, um seine Post auch beim Saisonjob im Ausland zu erhalten.
Als Nachsendegrund wählt man “vorübergehende Abwesenheit”; abgesehen vom benötigten Startdatum wird auch das gewünschte Datum der Beendigung der Nachsendung eingetragen. Schließlich soll die Post ja wieder an die gewohnte Adresse zugestellt werden, sobald der Aufenthalt im Ausland und der Job dort beendet sind.

Beantragt werden kann ein Nachsendeauftrag wegen vorübergehender Abwesenheit für die Dauer von maximal 6 Monaten. Falls man nicht genau weiß, wie lange man im Ausland bleibt, beantragt man innerhalb dieser Zeitspanne lieber etwas länger. Durch einen Anruf beim Postdienstleister ist im Falle einer früheren Rückkehr der Nachsendeauftrag ganz einfach zu stoppen und die Wiederzustellung erfolgt schon nach wenigen Tagen.

Aber auch der umgekehrte Fall ist kein Beinbruch: Bleibt man wider Erwarten noch länger in der Alpenrepublik oder bei den Eidgenossen, kann man den Auftrag – sofern die maximale Laufzeit von 6 Monaten bei der Beauftragung nicht ausgeschöpft wurde – bis 3 Tage vor der eigentlich beantragten Beendigung auf eine Gesamtlaufzeit von 6 Monaten (gerechnet ab dem Startdatum) ohne Mehrkosten verlängern. Dazu genügt wiederum ein Anruf beim zuständigen Postdienstleister.

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