Privater Umzug als Freiberufler mit Büro unter gleicher Adresse

Alles in einem Auftrag – geht das?

Endlich ist die neue Wohnung oder das neue Haus gefunden und der Umzug kann geplant werden. Selbstverständlich soll auch die Post mit umziehen, denn in der neuen Bleibe wird wieder ein Home Office bzw. werden Büroräume entstehen, um den freiberuflichen Tätigkeiten ohne große Unterbrechung weiter nachgehen zu können.

Da in einem privaten Nachsendeauftrag bis zu 5 Zusatzpersonen angegeben werden können, unterliegt so mancher Freiberufler dem Irrtum, er könne sein Home Office oder Büro im privaten Nachsendeauftrag ohne weiteres noch mit eintragen.

Home Office für Freiberufler

Home Office für Freiberufler

Doch der Postdienstleister unterscheidet hier streng zwischen einem gewerblichen und einem privaten Nachsendeauftrag. Bei einer wie auch immer gearteten gewerblichen Tätigkeit wird zudem ein höheres Postaufkommen unterstellt und auch vor diesem Hintergrund die gesonderte Beauftragung gefordert.

Sobald Sie also privat mit Home Office oder Büroräumen unter der gleichen Adresse umziehen und beispielsweise als Grafiker, Journalist, Klavierlehrer, Physiotherapeutin, freischaffender Architekt, Künstler, Unternehmensberater, Übersetzer oder Rechtsanwalt einen gewerblichen Hintergrund im Kontext mit Ihrem natürlichen Namen bzw. eine Firmierung oder dergleichen mehr führen, dann benötigen Sie einen separaten Nachsendeauftrag für Geschäftskunden.

Konkrete Anwendungsbeispiele

  1. 1. Herr Matthias Huber ist Grafiker und zieht mit seinem Home Office zum. Für seine Grafikarbeiten nennt er sich “Matt’s fungrahpics”. Dafür muss er einen zusätzlichen gewerblichen Nachsendeauftrag stellen.
  2. 2. Ebenso wie Rechtsanwalt Dr. Tollmann, der zwar noch mit weiteren Kollegen eine Gemeinschaftskanzlei an einer anderen Adresse führt, aber auch Geschäftspost in sein Home Office erhält.
  3. Die Heilmasseurin und Physiotherapeutin Petra Hand hat in ihrem neuen Privathaus auch 2 Behandlungsräume und ein kleines Büro eingerichtet. Auch sie muss trotz gleicher alter und neuer Adresse beim beruflichen wie privaten Umzug sowohl einen privaten als auch einen gewerblichen Nachsendeauftrag stellen.

Wenn man die individuelle Ausgangslage nach diesen Kriterien checkt, wird man sehen, dass man in den meisten Fällen zusätzlich einen Nachsendeauftrag für Geschäftskunden stellen muss.
Eine Ausnahme wäre z. B. Hilde Blumgard, die auch als Klavierlehrern arbeitet, aber selbst in dieser Funktion nur Post erhält, die auf ihren Namen lautet, ohne jegliche Firmierung, ohne Titel und Berufsbezeichnung.

Im Zweifel hilft ein Anruf beim zuständigen Postdienstleister, um dies eindeutig zu klären.

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