Oma zieht ins Seniorenstift – aber was ist mit der Post?

Wir alle werden immer älter, und auch wenn unsere Senioren heute teils noch sehr rüstig sind, so kommt doch bei vielen irgendwann der Zeitpunkt, an dem der Umzug in ein Seniorenheim ansteht.

Rechtzeitig einen Nachsendeauftrag für den Senioren stellen

Neben vielen anderen Dingen, die im Fall eines solchem Umzugs geklärt und erledigt werden müssen, sollte auch die Weiterleitung der Post in Angriff genommen werden. Optimalerweise stellt man hierzu schon etwa zwei Wochen vor dem Umzug einen Nachsendeauftrag, zumal die Deutsche Post 3 bis 5 Werktage zur Bearbeitung des Antrags benötigt.

Betreuungsfall für Post - Umzug ins Seniorenheim

Betreuungsfall für Post – Umzug ins Seniorenheim


Damit Omas Post auch gut ankommt und um dem Zusteller die Arbeit zu erleichtern, trägt man bei der Antragstellung am besten noch einen Adresszusatz ein, also zum Beispiel “℅ Seniorenstift Sonnenschein”.

Nachsendeauftrag bei Betreuung

Anders gelagert ist der Fall, wenn die Person, die umzieht, einen (gesetzlich bestellten) Betreuer hat. Berufsbetreuer werden dann die Post in ihr Büro umleiten.
Privat bestellte Betreuungspersonen wie etwa Söhne oder Töchter des betroffenen Seniors können die Post an ihre eigene Adresse weiterleiten lassen. Dazu stellen sie unter Vorlage der entsprechenden Vollmacht oder Bestellungsurkunde in Zusammenhang mit ihrem Personalausweis einen Nachsendeauftrag mit dem Nachsendegrund “Betreuungsfall”, um die Post zunächst für 6 Monate zu erhalten. Eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist vor Ablauf der Nachsendezeit für kleines Geld bei der Deutschen Post möglich.
Auch hier empfiehlt sich bei der Antragsstellung noch ein erklärender Adresszusatz wie etwa “c/o Familie Müller” oder ähnliches.

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