Nachsendeauftrag bei Todesfall

Der Tod eines Angehörigen oder einer nahestehenden Person ist wohl der traurigste Anlass, einen Nachsendeauftrag zu beantragen.

Damit auch die Postsendungen, die an den Verblichenen adressiert sind, in den Wochen und Monaten nach dessen Tod noch ankommen und auch die letzten Angelegenheiten post mortem in angemessener Art und Weise geregelt werden können, wählen Sie als Nachsendegrund die Option “Sterbefall”. So kann im Todesfall Post nachgesendet werden.

Stellen Sie sicher, dass das Bestätigungsschreiben der Deutschen Post, das etwa drei bis fünf Tage, nachdem der Nachsendeauftrag wegen Trauerfall gestellt worden ist, verschickt wird, noch an der alten Adresse ankommt und eingeworfen werden kann.

Um den Erfolg des Nachsendeauftrages aufgrund eines Sterbefalls weiter zu sichern, vergessen Sie nicht, auch den Namen der verstorbenen Person an Ihrem eigenen Briefkasten anzubringen.

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