Todesfall eines nahen Angehörigen oder Freundes

– trotz Trauer an die Post denken

Auch wenn in der technisierten Welt Krankheit und Tod gerne verdrängt werden, so findet sich doch der eine oder andere oft auch unvermittelt mit dem Tod konfrontiert. Beispielsweise wenn ein Eltern- oder Großelternteil stirbt und man sich zusätzlich zu der empfundenen Trauer auch noch um alles kümmern muss, was in diesem Zusammenhang erledigt werden muss: Das Begräbnis vorbereiten, sich um sämtliche Unterlagen kümmern, diverse Behördengänge, die Angehörigen informieren und vieles mehr.
Ähnlich verhält es sich, wenn ein naher Freund oder Lebenspartner aus dem Leben gerissen wird.

Todesfall

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Jetzt besonders wichtig – schnell einen Nachsendeauftrag stellen

Damit gerade auch in der Zeit nach dem Todesfall der anfallende Schriftwechsel mit Behörden, Versicherungen, Notar, Vermieter, eventuellen Gläubigern, Bekannten und Verwandten des Verstorbenen reibungslos gelingt, sollte man als nächster Angehöriger bzw. Partner auf jeden Fall beim zuständigen Postdienstleister einen Nachsendeauftrag mit dem Nachsendegrund “Sterbefall” stellen.

Möglichst so unmittelbar nach dem Tod des nahestehenden Menschen wie möglich, damit keine Post verloren geht und wichtige Scheiben nicht unerledigt im alten Briefkasten verbleiben.

Tipp 1: Beim Beantragen darauf achten, dass auch wirklich der Name des Verstorbenen als derjenige eingesetzt wird, dessen Post weitergeleitet werden soll, und nicht etwa der des Auftraggebers.

Tipp 2: Bei der “neuen” Adresse, also der Zielanschrift, an welche die Post nach dem Sterbefall nachgesendet werden soll, am besten den Namen des Verblichenen im Adresszusatz mit angeben. So hat es der Postzusteller vor Ort wesentlich leichter, die weitergeleitete Post richtig zuzustellen.

Tipp 3: Hilfreich ist auch, den Namen des Verstorbenen zumindest vorübergehend am Briefkasten der eigenen Adresse anzubringen; auch dies erleichtert die Zustellung und beugt Problemen vor. Denn die hat man meist in dieser schweren Lebensphase schon genug.

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