Nachsendeantrag

Bei einem Umzug gilt es vieles zu beachten und zu erledigen, unter anderem sollte auch die Post mit umgezogen werden. Das geht am einfachsten mit einem Nachsendeantrag, den man auch schnell, sicher und bequem online stellen kann. So hat man im Umzugsstress eine Lauferei weniger.

Am besten richtet man einen Nachsendeantrag schon ein bis zwei Wochen, spätesten aber ein paar Tage vor dem gewünschten Startdatum ein. Dies gilt im übrigen auch für gewerbliche Umzüge; in diesem Fall muss ein Nachsendeantrag für Geschäftskunden gestellt werden. Was viele nicht wissen: Zu diesen zählen auch Vereine, Kanzleien, Praxen, Freiberufler und dergleichen mehr.

Abgesehen vom Nachsendegrund “Umzug” bietet sich die Einrichtung eines Nachsendeantrags auch immer dann an, wenn eine vorübergehende Abwesenheit überbrückt werden soll, sei es aufgrund eines Urlaubs, eines beruflichen Aufenthalts im Ausland oder wegen eines längeren Klinikaufenthaltes, um nur einige Gründe zu nennen.

Darüberhinaus gibt es auch noch zwei ernstere Gründe, die es gebieten, einen Nachsendeantrag einzurichten, nämlich den Betreuungsfall und den Sterbefall.

Gewerbliche Nachsendeanträge können im übrigen ebenfalls mit dem Nachsendegrund “vorübergehende Abwesenheit” beauftragt werden. Zudem gibt es hier noch die Option, einen Nachsendeantrag aufgrund einer Firmeninsolvenz zu stellen, sodass die Post beispielsweise dem Liquidator weitergeleitet wird.

Ein Nachsendeantrag läuft in der Regel sechs Monate und kann einmalig um weitere sechs Monate verlängert werden. Die Ausnahme stellt ein Nachsendeantrag mit dem Nachsendegrund “Vorübergehende Abwesenheit” dar, bei dem das Endedatum genau benannt werden muss und der maximal sechs Monate laufen kann, bevor die Post dann wieder an die ursprüngliche Adresse gesendet wird.

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