Nachsendeauftrag bei der Pin-AG

Die PIN AG ist seit 1999 als Postdienstleister für die neuen Bundesländer tätig und in der Bundeshauptstadt angesiedelt. Mit über 360 Standorten in ganz Berlin verarbeitet das Unternehmen täglich bis zu 700.000 Sendungen, von denen die innerhalb der Stadt verschickten klimaneutral und ohne Mehrkosten für den Kunden mit MAX grün zugestellt werden.

Die Portokosten der PIN AG liegen dabei teils bis zu 18 Prozent unter den herkömmlichen Gebühren. Eine Zustellung in das übrige Bundesgebiet sowie in andere Länder ist aufgrund von diversen Kooperationen möglich.

Der Nachsendeauftrag bei der PIN AG

Seit Ende 2012 steht den Kunden ein verbesserter Nachsendeservice zur Verfügung. Der Nachsendeauftrag PIN ist bis auf zwei Ausnahmen kostenlos: Die Weiterleitung ins Ausland oder an ein Postfach ist entgeltpflichtig. Formulare für diese Art von Nachsendeaufträgen gibt es nur in den PIN PartnerShops. Sie kosten 14,- Euro für Privatkunden und 29,- Euro für Geschäftskunden.

Der Nachsendeauftrag der PIN-Mail AG, zum Beispiel wegen Umzug oder vorübergehender Abwesenheit, muss bis spätestens fünf Werktage vor dem Startdatum gestellt werden, um einen termigerechten Beginn zu gewährleisten. Ein entsprechendes Formular ist online als Download erhältlich und muss dann nach dem Ausfüllen per Fax an die PIN AG übermittelt werden. Eine Online-Beauftragung direkt bei der PIN AG ist derzeit (Stand Juli 2013) noch nicht möglich.
Ein separates Formular für Privat – und Geschäftskunden gibt es nicht, mit dem für beide Bereiche gültigen Standardformular können alle Arten von Nachsendeanträgen beauftragt werden.

Der PIN-AG Nachsendeauftrag gilt zunächst für 6 Monate, eine Verlängerung ist durch eine erneute Beauftragung möglich. Im Formular können bis zu vier Personen eingetragen werden, bei Mehrbedarf ergänzt man seinen Nachsendeantrag um ein weiteres Formular.

Der Antrag muss von allen volljährigen Personen, für die er gelten soll, unterschrieben werden. Falls er durch Dritte gestellt wird, muss dem Nachsendeantrag eine Vollmacht im Original beigefügt sein. Private Nachsendeanträge aufgrund eines Betreuungsfalles bedürfen ebenfalls des Nachweises einer entsprechenden Vollmacht.

Was nicht nachgesendet werden kann

Pakete sowie Werbe- beziehungsweise Pressepostsendungen (außer Streifbandzeitungen) werden nicht nachgesendet. Auch Einschreiben in die alten Bundesländer sind von der Weiterleitung ausgeschlossen.

Förmliche Zustellungsschreiben, zum Beispiel von Behörden oder Gerichten, werden aus gesetzlichen Gründen in ein Postfach nicht weitergeleitet. Besitzt der Antragsteller neben dem Postfach noch seine bisherige natürliche Adresse, wird ihm die entsprechende Post dorthin zugestellt.

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