Willkommen bei Nachsendeauftrag

Stehen bei Ihnen Veränderungen bevor, wie Umzug oder ein längerer Auslandsaufenthalt? Haben Sie schon einmal überlegt, wie Sie dann an Ihre Post kommen, die zu Ihnen nach Hause geschickt wird? Dafür gibt es eine einfache Lösung.

Was ist eigentlich ein Nachsendeauftrag?

Man hört es oft und ist sich dennoch nicht ganz sicher. Doch was sich dahinter verbirgt, ist relativ simpel: Ein Nachsendeauftrag ist, wie das Wort schon sagt, ein Auftrag, um etwas nachzusenden. Dabei handelt es sich um einen Auftrag bei der Post. Der Nachsendeauftrag sorgt dafür, dass die Post zu einer anderen Adresse als der bisher bekannten, umgeleitet wird. Früher nannte man diesen Service auch Nachsendeantrag. Heute heisst es Nachsendeauftrag oder Nachsendeservice.

Aber wann genau benötigt man einen Nachsendeauftrag?

Dafür gibt es viele Gründe. Ein Grund für einen solchen Nachsendeservice kann zum Beispiel ein Umzug oder ein längerer bevorstehender Urlaub sein. Aber auch ein Auslandsaufenthalt oder gar ein Sterbefall geben Grund zum Anlass, eine Nachsendung zu beauftragen.

Wie stellt man einen Nachsendeauftrag?

Steht bei Ihnen zum Beispiel ein Umzug bevor, können Sie schnell und bequem einen Nachsendeauftrag bei der Post oder anderen Postanbietern beauftragen. Das geht direkt vor Ort oder per Internet. Die Post bietet den Nachsendeservice bundesweit und ins Ausland an. Andere Anbieter können unter Umständen nur begrenzt flächendeckend anbieten. Sobald Sie wissen, ab wann der Umzug feststeht, sollten Sie sich zeitnah um den Nachsendeservice kümmern. Dabei sollten Sie beachten, dass der Nachsendeauftrag mindestens 5 Tage, wenn nicht sogar schon 2 Wochen vor Abwesenheit erfolgen sollte.

Was kostet eigentlich ein Nachsendeauftrag?

Ein Nachsendeauftrag für Privatpersonen und Gewerbetreibende ist kostenpflichtig. Die Laufzeit des Nachsendeauftrags kann 6 oder 12 Monate betragen. Das Nachsenden von Päckchen und Paketen ist ebenfalls möglich. Hier müssen Sie jedoch mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Was wird nachgesendet und was nicht?

Beim Nachsendeauftrag werden in erster Linie Briefe nachgesendet. Pakete und Päckchen werden mit Zusatzkosten auf Wunsch ebenfalls nachgeschickt. Vom Service gänzlich ausgeschlossen sind Express-Sendungen und Zeitungen sowie Zeitschriften, auch Pressepost genannt. Wird die so genannte Pressepost jedoch wiederum als Streifenbandzeitung versandt, wird sie bei der Post ausnahmsweise ebenfalls nachgesendet.

Ist Ihre neue Anschrift im Ausland, gibt es zusätzlich Ausschlüsse. Dazu gehören Warensendungen, Werbesendungen, Briefe mit Zusatzleistungen, Päckchen, Pakete, Nachnahmesendungen. Diese werden nicht ins Ausland nachgeschickt.

Was bringt ein Nachsendeauftrag?

Eine Nachsendung hat einen entscheidenden Vorteil: Sie kümmern Sich um Ihren Umzug oder genießen den Aufenthalt im Ausland und nicht um Ihre Post. Denn Sie kommt weiterhin zu Ihnen, egal wo Sie sind. Beachten Sie nur einfach, wenn Sie einen solchen Nachsendeservice beauftragen, dass die Laufzeit begrenzt ist. Etwas müssen Sie jedoch noch beachten: Ein Nachsendeauftrag ersetzt bei Umzug nicht das Ummelden! Ist der Nachsendeauftrag abgelaufen, wird automatisch wieder die gemeldete Adresse verwendet. Denken Sie also unbedingt an das Ummelden.

 

Checkliste für Nachsendeauftrag

Kosten für Nachsendeservice

Privatpersonen und Gewerblich kostenpflichtig

Nachsendauftrag im Inland

Briefe, Postkarten, Briefsendungen mit Zusatzleistungen, Blindensendungen, Bücher und Warensendungen, Streifenbandzeitungen, Infopost und Infobriefe, Telegramme, Pakete und Päckchen (kostenpflichtig)

Ausgeschlossen im Nachsendeservice Inland

Infopost ohne Umschlag, Express-Sendungen, Tageszeitungen oder Magazine (Pressepost)

Nachsendeauftrag im Ausland

Briefe, Postkarten, Blindensendungen, Streifenbandzeitungen, Telegramme

Ausgeschlossen im Nachsendeservice Ausland

Infopost, Express-Sendungen, Infobrief, Pakete, Päckchen, Nachnahmesendungen, Warensendungen, Briefe mit Zusatzleistungen, Tageszeitungen oder Magazine (Pressepost)

Grund für Nachsendeaufträge

Umzug, Todesfall, längerer Auslandsaufenthalt, vorübergehende Abwesenheit, Insolvenzen, Pflegefall, sonstige Gründe

Laufzeit

6 Monate bis 12 Monate

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