Nachsendeauftrag bei Umzug

Der Miet- oder Kaufvertrag ist unterzeichnet, der Keller ausgemistet und die Umzugskisten quasi schon gepackt. Und natürlich soll nicht nur der Möbelwagen gut am neuen Zuhause ankommen, sondern auch Ihre Post. Am besten beantragen Sie den Nachsendeauftrag im Falle eines Umzugs schon Wochen vorher; das Startdatum können Sie dabei frei wählen, lediglich drei bis fünf Werktage Bearbeitungszeitraum sollten Sie der Deutschen Post für Ihren Nachsendeauftrag zugestehen. Wenn Sie also erst kurz vor dem Umzug dazukommen, auch Ihre Post umzuziehen, dann dauert es noch solange, bis diejenigen Postsendungen, die nachgeschickt werden können, an Ihre neue Adresse weitergeleitet werden.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass der von Ihnen gewählte Stichtag das Datum bezeichnet, ab dem die Post, die in den Sendelauf gelangt, entsprechende weitergeleitet wird. Abgesehen davon gibt es auch Sendungen, welche trotz eines bestehenden Nachsendeauftrags nicht weitergeleitet werden. Das können Schreiben von Behörden, Banken oder ähnlichen Stellen sein. Auch Streifbandsendungen und Einschreiben werden nicht nachgeschickt, ebensowenig wie die meisten Kataloge. Sind Sie Abonnent von Zeitschriften oder Zeitungen, so kontaktieren Sie am besten direkt die Abo-Abteilung des zuständigen Vertriebes, um ihm die neue Adresse zukommen zu lassen und die weitere Zustellung zu gewährleisten.

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